
Jetzt deine Zähne absichern -
für klein und groß
Unsere Produkte
Zahnersatz
Was zahlt die gesetzliche Krankenkasse?
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es werden lediglich befundorientierte Festzuschüsse geleistet
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ca. 30% der Gesamtkosten
Unsere Leistungen:
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je nach Vereinbarung - ersetzen wir 50%, 70% oder 90% des erstattungsfähigen Rechnungsbetrags
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die Kosten einer Zahnprophylaxe wird bis zu einem Rechnungsbetrag von 200 € innerhalb von 2 Kalenderjahren übernommen.
Leistungsbegrenzung:
Bis zu 48 Monaten gibt es eine Leistungsbegrenzung nach dem 49. Monat entfällt diese
Beispiel: Kronenversorgung
Krone aus Edelmetall – weiß vollverblendet:
Eva König bekam vom Zahnarzt eine kaputte Krone erneuert.
Rechnungsbetrag: 950 €
Kassenanteil: 183 €
Eigenanteil ohne private Absicherung: 767 €
Eigenanteil mit ZahnPremium (Tarif ZE90): 95 €
Zahnbehandlung
Was zahlt die gesetzliche Krankenkasse?
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Kosten für professionelle Zahnreinigungen werden nicht erstattet.
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Fluoridmaßnahmen und Fissurenversiegelung müssen selbst bezahlt werden.
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Bei der Zahnbehandlung wird nur die jeweils preiswerteste medizinisch sinnvolle Behandlungsmethode übernommen.
Unsere Leistungen:
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100% Zahnbehandlung, Kompositfüllung, Zahnprophylaxe, Funktionstherapeutische Leistungen
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200€ Schmerzausschaltung
Leistungsbegrenzung:
keine Leistungsbegrenzung
Beispiel: Parodontosebehandlung & Zahnreinigung:
Frau Schulze hat Parodontose und geht monatlich mehrmals zur Behandlung
Zusätzlich ging sie zu einer professionellen Zahnreinigung
Rechnungsbeitrag: 800 €
Kassenanteil: 0 €
Eigenanteil ohne private Absicherung: 800 €
Eigenanteil mit Zusatzversicherung: 0 €
Kieferorthopädie
Was zahlt die gesetzliche Krankenkasse?
(KIG = Kieferorthopädische Indikationsgruppen)
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Bei KIG 1 und 2 werden noch keine Kassenleistungen übernommen.
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übernommen werden nur die Kosten bei KIG 3, 4 und 5 nur bis zum Ende des 17. Lebensjahres.
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Extraleistungen müssen privat bezahlt werden.
Unsere Leistungen:
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Behandlungen vor Vollendung des 18.Lebensjahres ersetzen wir zu 100%
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Behandlungen nach Vollendung des 18.Lebensjahres erstatten wir, wenn was infolge eines Unfalls passiert ist.
Leistungsbegrenzung:
Bis zu 36 Monaten gibt es eine Leistungsbegrenzung, ab dem 37. Monat ist die Versicherungsleistung auf 1.000€ bzw. 2.000€ begrenzt
Eure Ansprechpartner



Frank Frey
Agenturleitung
David Felzmann
Zertifizierter Vorsorge-Spezialist (ifp)
Elfi Sachs
Zertifizierte Vorsorge-Spezialistin (ifp)

Claudia Haidle
Vertriebsassistenz

Emilia Woyke
Auszubildende

Michaela Bäurle
Vertriebsassistenz
Württembergische Versicherung:
Frank Frey
Kirchheimer Str. 131
73249 Wernau
Tel.: 07153 39271 | Tel. Mobil: 0157 31635020
E-Mail: service.frey@wuerttembergische.de
wuerttembergische.de/versicherungen/frank.frey